Ab wieviel stunden flugverspätung bekommt man entschädigung
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Da diese Umstrukturierungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Unternehmens lagen, entschied der EUGH, dass es sich um keine unbeherrschbaren Umstände handelte.
Unvorhergesehene und unbeherrschbare Umstände können auch in vielen anderen Fällen ein Grund für das Fehlen eines Entschädigungsanspruches sein. Das gilt auch bei der Umbuchung auf einen anderen Flug, sofern sich die Ankunft dadurch deutlich verzögert.
Nur bei klaren, belegbaren Voraussetzungen lohnt sich die Geltendmachung einer Forderung. In dem Fall sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden, um vor Gericht die bestmöglichen Chancen zu erhalten.
Fachanwalt.de-Tipp: Ansprüche geltend zu machen, ist nicht immer leicht. Die EU-Verordnung enthält eine Ausnahme: Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen entfällt die Pflicht zur Ausgleichszahlung.
Als außergewöhnlich gelten insbesondere:
- Unwetter und schlechte Wetterbedingungen (Sturm, Nebel, Gewitter)
- Streiks, die nicht vom Airline-Personal, sondern etwa von Fluglotsen oder Sicherheitsdiensten ausgehen
- Politische Instabilität, Terrorwarnungen oder behördliche Anordnungen
- Vogelschlag oder Fremdkörper auf der Start-/Landebahn
- Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Erdbeben etc.
Nicht anerkannt als außergewöhnlich – und damit keine Rechtfertigung zur Ablehnung einer Entschädigung – sind:
- Technische Defekte am Flugzeug (auch Triebwerksprobleme oder Bordelektronik)
- Krankheitsbedingte Ausfälle der Crew
- Verspätungen durch logistische Mängel oder unzureichende Personalplanung
- Zu späte Bereitstellung des Flugzeugs durch die Airline
Fluggäste sollten sich nicht mit dem Hinweis auf außergewöhnliche Umstände abspeisen lassen, sondern aktiv prüfen (lassen), ob dieser Einwand gerechtfertigt ist.
Ungewissheit über die Weiterreise und die möglicherweise unbequeme Wartezeit am Flughafen sind zusätzliche Belastungen.
Dass ein Flug wenige Minuten später startet als angegeben, das passiert immer wieder und kann kaum vermieden werden.
Vor allem muss der Grund der Flugverspätung im Verschulden der Fluggesellschaft liegen. Verspätung des Fluges von über 4 Stunden am Endziel.
600 Euro
Abwehrmöglichkeiten der Fluggesellschaften
Fluggesellschaften zahlen Entschädigungsleistungen nicht immer freiwillig.
Flugverspätung Entschädigung ab wann? Auch bei einem Verschulden durch die Passagiere muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Bei internationalen Flügen kann dies jedoch unterschiedlich sein. In solchen Fällen zusteht den Passagieren eine Entschädigung, auch wenn der Flug physisch durchgeführt wurde.
Verantwortlichkeit – wann müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen
Nicht in jedem Fall sind Fluggesellschaften verpflichtet, Entschädigung zu zahlen.
In der Regel sind finanzielle Ausgleiche in einer Höhe von bis zu 600 € möglich (abhängig vom Einzelfall). Betreuungsleistungen hingegen können schon früher greifen (siehe oben).
Der Grund liegt in außergewöhnlichen Umständen
Wenn die Flugverspätung auf externe, nicht beeinflussbare Ereignisse zurückzuführen ist – etwa extremes Wetter, politische Unruhen, Fluglotsenstreik oder Sicherheitsrisiken – müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten.Erforderlich ist dafür eine Verspätung von mindestens drei Stunden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung bei einem Mittelstreckenflug?
Bei einem Mittelstreckenflug beträgt die Entschädigung bei einer Flugverspätung 400 €. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung steht den Reisenden außerdem ein Rücktrittsrecht vom Flug zu.
Die Verjährung beginnt am 31. Es lohnt sich also, die genaue Flugdistanz zu kennen und die Rechte als Fluggast zu nutzen.
Mehr als fünf Stunden Verspätung – Erstattung des Ticketpreises und alternative Beförderung
Bei einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden erweitert sich der Anspruch von Fluggästen deutlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung bei einem Kurzstreckenflug?
Bei einem Kurzstreckenflug beträgt die Entschädigung bei einer Flugverspätung 250 €. Sie dürfen der Fluggesellschaft gerne eine angemessene Frist zur Zahlung setzen – dies ist sogar empfehlenswert.
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht klare Voraussetzungen vor, unter denen eine Airline keine Entschädigung zahlen muss. Einige Airlines bieten hier aber aus Kulanz Sonderleistungen an. So hatten im Jahr 2016 zahlreiche TUIfly-Mitarbeiter für Verspätungen und Flugausfall gesorgt, da das Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt hatte.